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Frist 28.11.2026

Nein. Die Registrierungspflicht trifft Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure. Reine Händler sind nicht registrierungspflichtig. Betroffen sind sie trotzdem, nur mittelbar: über die Produkte im Sortiment und die Nachweise dazu.

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Was am 28.11.2026 passiert

EUDAMED ist die europäische Datenbank für Medizinprodukte. Produkte, die über den 28.05.2026 hinaus in Verkehr gebracht werden, also weiter auf den Markt kommen, müssen bis zum 28.11.2026 dort registriert sein. Nicht registrierte Produkte dürfen danach nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Registrieren müssen Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure, nicht der Händler.

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Was das für einen Händler heißt

Nicht die Registrierung, aber die Arbeit drumherum. Nach Artikel 14 der Medizinprodukteverordnung (MDR) prüft der Händler, was er weitergibt: CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung (der Nachweis vom Hersteller, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt), Herstellerinformationen. Dazu die Rückverfolgbarkeit: von wem ein Produkt kam und an wen es ging. Bis zum 28.11. heißt das konkret:

  • Lieferanten fragen, ob und wann ihre Produkte registriert sind. Pro Lieferant eine Mail, eine Antwort, ein Nachfassen.

  • Nachweise anfordern und ablegen, mit Datum, damit sie beim nächsten Mal auffindbar sind.

  • Das Sortiment durchgehen, damit ab dem 29.11. keine Lücke entsteht, weil ein Produkt nicht registriert ist.

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Was wir damit zu tun haben

Wir übernehmen keine Registrierung und beraten nicht zur MDR. Wir bauen die Systeme, mit denen die Vorgänge drumherum von allein laufen: die Rückfrage an den Lieferanten geht raus, die Antwort landet in der Lieferantenakte, fehlende Nachweise werden nachgefasst, ein Mensch sieht nur, was noch offen ist. Sitzen bei Ihnen mindestens drei Leute an solchen Vorgängen, lohnt sich ein Gespräch.

Stand 06.09.2026. Keine Rechtsberatung. Was für Ihr Sortiment gilt, klären Sie mit Hersteller oder Importeur.